Ausgleichsabgabe

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, 5 % seiner Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Ist das nicht möglich, ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Die können Sie mit uns sparen:

Durch Vergabe von Aufträgen an die WÜT beschäftigt das Unternehmen indirekt Schwerbehinderte. Aufgrund der gesetzlichen Regelung können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Teils des Gesamtrechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.

Zwei Beispiele belegen, wie sich die Zusammenarbeit mit unserer Werkstatt für Ihr Unternehmen rechnen kann. Grundlage ist ein Unternehmen mit 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das drei Arbeitsplätze für schwerbehinderten Menschen einrichten müsste, jedoch aufgrund der Arbeitsinhalte nur einen solchen Arbeitsplatz besetzen kann. Somit ist für die nicht besetzten Pflichtplätze eine Ausgleichsabgabe in Höhe von derzeit 3.120 €(12 x 260 €) pro Jahr und Arbeitsplatz zu zahlen. Das sind 6.240 € Ausgleichsabgabe pro Jahr.

Des Weiteren ist von der Finanzbehörde anerkannt, dass wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, mildtätigen Zwecken dienen. Daher kommt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur der verminderte Mehrwertsteuersatz von 7% zum Tragen.

 

Lohnarbeit:

Bei reinen Lohnfertigungen werden circa 50% der Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe angerechnet:
Netto-Auftragsvolumen (AV):10.000 €/Jahr
Materialanteil: 0 €/Jahr
Arbeitsleistung (AL) 10.000 €/Jahr
-Absetzungsbetrag (4% vom AV)400 €/Jahr
berücksichtigungsfähige AL (bAL): 9.600 €/Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe: 6.240 €/Jahr
Anrechnungsbetrag (50%der bAL): 4.800 €/Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe: 1,440 €/Jahr
Vorteil für das Unternehmen: 4.800 €/Jahr

 

Systemarbeit:

Werden komplette Produkte bei uns in Auftrag gegeben, stellt sich die Berechnung folgendermaßen dar:
Netto-Auftragsvolumen (AV): 10.000 €/Jahr
Materialanteil: 2.000 €/Jahr
Arbeitsleistung (AL)8.000 € /Jahr
-Absetzungsbetrag (4%vom AV)400 €/Jahr
berücksichtigungsfähige AL: 7.600 €/Jahr
Zahlung Ausgleichsabgabe: 6.240 €/Jahr
Anrechnungsbetrag (50%der bAL): 3.800 €/Jahr
Restliche Ausgleichsabgabe: 2.440 €/Jahr
Vorteil für das Unternehmen: 3.800 €/Jahr

 

Berechnen Sie Ihre Ausgleichsabgabe







Ja  Nein







Diese Abgabe können Sie reduzieren. Durch die Beauftragung von Werkstätten für behinderte Menschen oder der gdw süd beschäftigen Sie indirekt schwerbehinderte Mitarbeiter/innen und können 50 % dieser Wertschöpfung (Arbeitsleistung) auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

 beauftragen und
keine Schwerbehindertenausgleichsabgabe mehr bezahlen.

Wir wissen, dass dieses Themenfeld eine gewisse Komplexität aufweist. Darum sind wir für Sie da, sprechen Sie mit uns! Gerne zeigen wir Ihnen Ihr individuelles Einsparpotenzial auf.