Werkstattnachrichten Nr. 11/2022

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Werkstattnachrichten
Nr. 11/2022

Mittwoch, den 21.12.2022

 

Liebe Werkstättler, liebe Mitarbeiter, liebe Freunde der WÜT,

in wenigen Tagen beginnen die Weihnachtsferien. Wir haben noch einige Informationen die das neue Jahr betreffen.

 

1. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - ab 1. Januar 2023 bekommt man keine Krankmeldung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vom Arzt als Papier ausgehändigt. Der Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die den Arbeitgeber dann informiert. Es ist also sehr wichtig, sich bei Krankheit telefonisch bei uns abzumelden.

 

2. Der Mehrbedarf für das Mittagessen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Werkstattbeschäftigte wird ab 01.01.2023 erhöht. Danach beträgt der Mehrbedarf pro Mittagessen im Jahr 2023 jeweils 3,80 €. Somit ergeben sich folgende monatliche Pauschalen:

  5-Tage-Woche 72,20 €
  4-Tage-Woche 57,00 €
  3-Tage-Woche 41,80 €
  2-Tage-Woche 30,40 €
  1-Tag-Woche 15,20 €

 

3. Aufgrund der gestiegenen Preise wurde der Grundlohn ab 01.01.2023 anstatt wie geplant auf 119 €, auf 126 € erhöht. Außerdem passen wir den Leistungslohn und den Ausgleichslohn wieder an. Ab 01.01.2023 beträgt der Leistungslohn 0,50 € pro Leistungspunkt und der Ausgleichslohn pro durchschnittlichem Leistungspunkt aus dem Vorjahr 4,82 €. Mit 100 Punkten kann man weiterhin 658 € verdienen.

 

Nun möchten wir uns auch an dieser Stelle recht herzlich bei Euch für die sehr gute Arbeit und den Fleiß bedanken. Wir starten im neuen Jahr am Dienstag, den 03. Januar 2023.

 

Wir wünschen euch und Euren Familien ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Bleibt gesund.

 

Herzliche Grüße